Selbst bei Todesfällen machten Spitalärzte in mindestens vier von fünf Fällen keine Meldung an die Behörde — trotz Meldepflicht.
Selbst bei Todesfällen machten Spitalärzte in mindestens vier von fünf Fällen keine Meldung an die Behörde — trotz Meldepflicht.