Kommentar

Urteil – Nebelkerze um Impfgeschädigte rechtlos zu stellen?

2. Mai 2024

Bitte dieses unsägliche Urteil von Februar 2023 lesen:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001530190

Für den, der über die wahren Anforderungen einer korrekten Aufklärung informiert ist, kommentiert sich dieses Urteil von selbst, siehe u.a.: https://t.me/NetzwerkkritischerExperten/35060 mit Verweis auf Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake – Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA Impfarzneien, NJW 2023, 2231 ff..
Von daher beschränke ich mich auf ein paar Anmerkungen zu diesem Urteil:

In dem Urteil heißt es u.a: „…Unter Umständen, insbesondere bei öffentlich empfohlenen Impfungen, kann der Arzt ausnahmsweise davon ausgehen, dass der Patient auf eine zusätzliche gesprächsweise Risikodarstellung keinen Wert legt. …“ – Tja, und wie sahen diese „öffentlichen Empfehlungen“ aus? Die bestanden von allem Anfang an aus dreisten Lügen: „Nebenwirkungsfrei“, „Drittschutz“, „hohe Wirksamkeit“. Das hätte jeder Arzt in Frage stellen müssen.

Und weiter „…Der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer war seit Herbst 2020 Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Daher ist davon auszugehen, dass der Grund für die Impfung und der Impfstoff in der Bevölkerung allgemein bekannt war. Nach den klinischen Prüfungen, die eine hohe Wirksamkeit des Impfstoffs versprachen, war die Grundstimmung im überwiegenden Teil der Bevölkerung gegenüber der Impfung positiv…“ – das hätte dieses Landgericht Heilbronn am 13.2.2023 schon sehr viel besser wissen müssen. „Der Impfstoff“ war „bekannt“, aber die Menschen wussten doch nicht, dass er faktisch unwirksam und hochgefährlich ist (und nur bedingt zugelassen war). Es ist auch vollkommen belanglos, wenn auf Grund massiver Täuschung der Bevölkerung ein „überweigender Teil der Bevölkerung“ der „Impfung“ „positiv“ gegenüberstan. Die Aufklärungspflicht eines Arztes hängt nicht von solchen Umfragewerten ab, die zudem evident nur auf Grund der systematischen Täuschung der Bevölkerung möglich waren.

Und weiter „…Aufgrund der breiten öffentlichen Diskussion, dem hohen Informationsstand in der Bevölkerung und auch der hohen Impfbereitschaft konnte der Impfarzt davon ausgehen, dass der Impfling bei einer schriftlichen Aufklärung auf eine zusätzliche gesprächsweise Risikodarstellung keinen Wert legt. Schweigt der Impfling vor Verabreichung der Impfung auf die Frage des Impfarztes, ob noch Fragen bestünden bzw. auf die Ankündigung, dass die Impfung nun vorgenommen werden könne, kann der Arzt davon ausgehen, dass er keine weiteren Informationen zu den Risiken der Impfung möchte. Der Aufklärungspflicht ist daher Genüge getan, wenn ein Aufklärungsmerkblatt ausgehändigt wird und zusätzlich im mündlichen Arztgespräch die Möglichkeit zu Nachfragen besteht (in diesem Sinne auch Spickhoff NJW 2022, 1718 Rn. 4; auf der Heiden, NJW 2022, 3737 Rn. 23)….“ – Welche öffentliche Diskussion?? Kritiker der Geninjektionen kamen doch gar nicht öffentlich zu Wort? Wo denn? Wann denn? Alles Kritische wurde wegzensiert. Und welcher „hohe Informationsstand“? Sind damit jahrelang verbreitete Fake-News wie „Die Covid-19-Injektionen sind nebenwirkungsfrei“ gemeint? Und wieso kann eine (durch massiven öffentlichen Druck und all die Formen der Nötigung) erreichte angebliche „hohe“ „Impfbereitschaft“ die Aufklärungspflicht im Einzelfall suspendieren?

Der Impfgeschädigte ist also der Depp, denn der hätte ja nachfragen können. Und wenn er nachgefragt hätte? Welche Antworten hätte er dann bekommen? So gut wie allen Impfgeschädigten, die solche Nachfragen gestellt haben, ist nur dummes Zeug erzählt worden, z.B. dass es vorübergehend zu Kopfschmerzen etc. kommen könne. Das war’s dann regelmäßig mit der Auskunft.