{"id":1388,"date":"2024-08-30T10:25:03","date_gmt":"2024-08-30T08:25:03","guid":{"rendered":"https:\/\/corona-impfschaden-hilfe.de\/wordpress\/?p=1388"},"modified":"2024-08-30T10:26:25","modified_gmt":"2024-08-30T08:26:25","slug":"olg-celle-vom-09-04-2024-sturm-im-wasserglas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/corona-impfschaden-hilfe.de\/wordpress\/2024\/08\/30\/olg-celle-vom-09-04-2024-sturm-im-wasserglas\/","title":{"rendered":"OLG Celle vom 09.04.2024: Sturm im Wasserglas"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Urteil des&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;vom 09.04.2024 (Az.&nbsp;2 ORs 29\/24) sorgt bis heute f\u00fcr einige Aufregung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Aufregung ist f\u00fcr die gro\u00dfe Mehrheit der Nutzer von Masern-Impfblocker <strong><u>nicht gerechtfertigt<\/u><\/strong>. Das OLG Celle hatte sich an einem Detail &#8222;aufgeh\u00e4ngt&#8220; und dar\u00fcber eine Strafbarkeit konstruiert. Dieses Detail ist in den Internet-Attesten seit Mitte M\u00e4rz 2023 nicht mehr enthalten, um hier keine unn\u00f6tige strafrechtliche Angriffsfl\u00e4che zu bieten.&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aber auch Nutzer, die ein \u00e4lteres Attest verwendet haben, sollten sich bewusst sein: Das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;musste gleich mehrere &#8222;Klimmz\u00fcge&#8220; vornehmen, um irgendwie die M\u00f6glichkeit einer Strafbarkeit begr\u00fcnden zu k\u00f6nnen. Das letzte Wort ist in diesem Verfahren noch nicht gesprochen. Das OLG h\u00f6chstselbst regte im Verhandlungstermin bei der Staatsanwaltschaft an, ob das Verfahren nicht besser eingestellt werden sollte. In der Praxis handelt es sich dann auch um einen Ausrei\u00dfer-Fall. Fast alle anderen Gerichte gehen nicht von einer Strafbarkeit aus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist auch logisch. Denn oftmals wird bei Eltern, die ein&nbsp;Impfblocker-Attest vorgelegt haben, versucht, ein Bu\u00dfgeld wegen <strong><u>Nichtvorlage <\/u><\/strong>eines <strong>Gesundheitszeugnisses <\/strong>zu verh\u00e4ngen. Begr\u00fcndung: Es handelt sich bei dem Impfblocker-Attest NICHT um ein Gesundheitszeugnis.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Strafrechtstatbestand \u00a7 279 StGB &#8211; Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse &#8211; setzt allerdings objektiv voraus, dass es sich um ein Gesundheitszeugnis handelt (!). Genau das verneinen die Beh\u00f6rde in zahlreichen Schreiben selbst!&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie kam das OLG Celle dennoch zu seinem Ergebnis?&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Atteste, die ohne vorherige Untersuchung ausgestellt worden sind, k\u00f6nnen unrichtig sein. Ausnahme: Im Attest wurde explizit angegeben, dass keine Untersuchung stattgefunden hat. So war es auch im Fall des&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;&#8211; jedoch mit der Einschr\u00e4nkung &#8211; dass es dort hei\u00dft &#8222;ohne erneute&nbsp;(k\u00f6rperliche) Untersuchung&#8220;. Der Aussteller des Attests behauptet also, unmittelbar vor der Ausstellung keine k\u00f6rperliche Untersuchung vorgenommen zu haben. Damit f\u00e4llt der Vorwurf der Unrichtigkeit wegen einer nicht durchgef\u00fchrten Untersuchung in sich zusammen. F\u00fcr heutige Nutzer von Masern-Impfblocker:&nbsp;In allen Masern-Internet-Attesten ist die ggf. missverst\u00e4ndliche Formulierung &#8222;<strong>erneute<\/strong>&#8220; mittlerweile gestrichen und es wird angegeben, dass das Gutachten OHNE vorherige \u00e4rztliche Untersuchung ausgestellt worden ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;meint, der Arzt habe durch die Formulierung &#8222;schriftliche Gutachten aufgrund der vorliegenden Aktenlage ohne erneute (k\u00f6rperliche) Untersuchung&#8220; erkl\u00e4rt, dass ihm eine individuelle Aktenlage vorliege und das sei UNRICHTIG. Der inhaltlich h\u00f6chst fragw\u00fcrdige Kernsatz der Begr\u00fcndung des&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;lautet: <em>&#8222;Die Deutung, dass mit der &#8222;vorliegenden Aktenlage&#8220; nur die allgemeine Datenlage etwa des Herstellers der Impfstoffe &#8211; gemeint sein k\u00f6nnte, liegt angesichts des dargelegten Gesamtzusammenhanges der Formulierung fern.&#8220;&nbsp;&nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit keinem einzigen Wort geht das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;auf die mehrseitigen und detaillierten Ausf\u00fchrungen von Prof. Dr. S\u00f6nnichsen zu exakt dieser allgemein vorliegenden Datenlage ein. H\u00e4tte das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;sich mit dem weiteren ausf\u00fchrlichen Attestinhalt auseinandergesetzt, w\u00e4re nicht zu begr\u00fcnden gewesen, warum trotz mehrseitiger Erl\u00e4uterungen, worin die vorliegende Aktenlage konkret besteht, eine vorliegende Aktenlage individueller Art sein soll. M. a. W.: Das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;liest die Behauptung einer individuell vorliegenden Datenlage in das Attest hinein, um dann sagen zu k\u00f6nnen, das Attest sei &#8222;unrichtig&#8220;. Damit verl\u00e4sst das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;bei zweifelsohne mehreren gegebenen Deutungsm\u00f6glichkeiten den Boden der Auslegung; es arbeitet mit Unterstellungen zu Lasten der Angeklagten. Dies wiederum verst\u00f6\u00dft gegen die Unschuldsvermutung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In subjektiver Hinsicht bedarf es der Feststellung, dass die Angeklagte das Attest so verstehen und als unrichtig erkennen musste, dass mit &#8222;vorliegender Datenlage&#8220; das Vorliegen einer <em>individuellen <\/em>Datenlage und individuell vorliegender Unterlagen durch Herrn Prof. S\u00f6nnichsen behauptet wird. Angesichts der umfangreichen Erl\u00e4uterungen, die in dem Attest enthalten sind und sich auf die allgemeine Datenlage beziehen &#8211; w\u00e4hrend jegliche&nbsp;individuellen Ausf\u00fchrungen fehlen -, ist dieser Nachweis schwerlich zu f\u00fchren. Warum sollte ein Arzt seitenlang Ausf\u00fchrungen zu ihm vorliegenden Unterlagen allgemeiner Art machen, w\u00e4hrend er zu individuellen Daten, deren Vorliegen er angeblich behauptet hat, kein einziges weiteres Wort verliert? Das&nbsp;OLG&nbsp;zerrei\u00dft geradezu mutwillig den konkreten Attestkontext. Jeder verst\u00e4ndige Mensch wird sich zudem die Frage stellen, warum die entsprechende Internetseite, wenn dort strafbaren Handlungen Vorschub geleistet werden w\u00fcrde, nicht l\u00e4ngst abgeschaltet ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. In einer mit dem Urteil des&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;gleichgelagerten Konstellation hat das LG Oldenburg &#8211; Beschluss vom 05.12.2023 &#8211; 4 Qs 400\/23 eine Strafbarkeit auch mit folgenden Gr\u00fcnden abgelehnt: Der Passus, dass eine schwere allergische Reaktion (Anaphylaxie) jede geimpfte Person treffen kann, so das LG Oldenburg, &#8222;<em>l\u00e4sst in der Zusammenschau mit dem weiteren Inhalt des &#8222;Gutachtens&#8220; erkennen, dass es sich letztlich nur um eine allgemeine Empfehlung des Ausstellers handelt.<\/em>&#8220;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">sowie in der weiteren Begr\u00fcndung des Beschlusses&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&#8222;<em>Gutachten der vorliegenden Art lassen indes klar erkennen, dass eine Informationsgewinnung durch den Arzt gar nicht stattgefunden hat<\/em>.&#8220; Wenn das LG Oldenburg derart klare Aussagen in Bezug auf den Attestinhalt herausgelesen konnte, wird es in subjektiver Hinsicht sehr schwierig, auch nur ansatzweise plausibel zu begr\u00fcnden, warum die Angeklagte das Attest nur so verstehen konnte, wie es jetzt das&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;in einer geradezu b\u00f6swilligen Auslegung verstehen m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Der vom&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;entschiedene Fall bietet Gelegenheit, weitere hoch interessante Rechtsfragen zu kl\u00e4ren: Die mittlerweile 16j\u00e4hrige Tochter der Angeklagten (der zuvor bei Nichtvorlage des geforderten Nachweises ein Bu\u00dfgeld gem. \u00a7 20 IfSG angedroht worden war) leidet an einer schweren psychischen Erkrankung und weigert sich aus eigenem Entschluss, eine Masernimpfung an sich vornehmen zu lassen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Altersentsprechend steht der Tochter ein Mitspracherecht bei Entscheidungen \u00fcber Impfungen zu (siehe&nbsp; <strong><a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2351768.html\">OLG&nbsp;Frankfurt&nbsp;am Main<\/a><\/strong><a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2351768.html\">, Beschluss vom 17.08.2021 &#8211; 6 UF 120\/21<\/a><a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2351768.html\">&nbsp;<\/a>sowie <strong><u>OLG&nbsp;Dresden<\/u><\/strong>, Beschluss vom 28.01.2022 &#8211; 20 UF 875\/21). Ohne Einwilligung der 16j\u00e4hrigen Tochter w\u00e4re die Durchf\u00fchrung der Impfung eine K\u00f6rperverletzung (!). Die angeklagte Mutter handelte daher auch, um erstens eine K\u00f6rperverletzung an ihrer Tochter zu vermeiden und zweitens selbst einem bereits angedrohten Bu\u00dfgeld zu entgehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Kontraindikationsattest war trotz Bem\u00fchungen der Mutter nicht zu erhalten, da psychische Erkrankungen auf der Liste des RKI \u00fcber Kontraindikationen schlicht nicht vorkommen. \u00c4rzte, die in einer derartigen Situation eine Kontraindikation aus psychischen Gr\u00fcnden attestieren, riskieren eine Strafverfolgung wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, wobei der Mutter ggf. der Vorwurf, den Arzt zu einem solchen unrichtigen Gesundheitszeugnis angestiftet zu haben, gemacht werden kann. Die angeklagte Mutter befand sich daher in einer f\u00fcr sie <em>unaufl\u00f6slichen Konfliktsituation<\/em>, die notwehr- bzw. nothilfe\u00e4hnlich&nbsp;war. Daher regte das&nbsp;OLG&nbsp;auch im Verhandlungstermin bei der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Der weitere Verlauf des Verfahrens bleibt abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. Besonders bemerkenswert ist eine Passage im Urteil des&nbsp;OLG&nbsp;Celle, die lautet: dass die Tochter der Angeklagten &#8222;entgegen&nbsp;dem Wortlaut des &#8222;\u00c4rztlichen Gutachtens&#8220; tats\u00e4chlich weder von dem Arzt Prof. Dr. S\u00f6nnichsen k\u00f6rperlich untersucht worden war noch es einen pers\u00f6nlichen Kontakt zwischen beiden gegeben habe&#8220;.&nbsp;Der Wortlaut des Attests (s. o.) ist in diesem Punkt nachweislich RICHTIG; auf die fehlende k\u00f6rperliche Untersuchung wurde explizit hingewiesen. Ebenso verweist das Attest darauf, dass das Gutachten nach der vorliegenden Aktenlage, mithin <em>ohne pers\u00f6nlichen Kontakt erstellt worden war. <\/em>Ein im Strafrecht hoch erfahrener Kollege bewertete das Urteil wie folgt:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>&#8222;die Ausf\u00fchrungen des&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;auf den Seiten 7-8 sind leider ein kompletter intellektueller Ausfall&#8220;.&nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&nbsp;Dem ist nichts hinzuzuf\u00fcgen!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">WICHTIG f\u00fcr alle Nutzer von Masern-Impfblocker:&nbsp;Das aktuell zum download bereitgestellte Gutachten enth\u00e4lt nicht die Formulierung &#8222;ohne erneute&nbsp;(k\u00f6rperliche) Untersuchung&#8220;. F\u00fcr ganz \u00e4hnliche Atteste haben sowohl das&nbsp;OLG&nbsp;Oldenburg (Beschluss vom 18.01.2024 1 Ss 269\/23 als auch das&nbsp;OLG&nbsp;Naumburg, Beschluss vom 28.08.2023 &#8211; 1 ORs 113\/23) eine Strafbarkeit mit ausf\u00fchrlicher und zutreffender Begr\u00fcndung verneint.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fazit: &nbsp;Es soll ein bedrohliches Verfolgungsszenario geschaffen werden, damit Atteste \u00fcber eine Kontraindikation erst gar nicht ausgestellt oder genutzt werden. Davon sollte sich niemand verunsichern lassen. Denn den juristischen Spitzfindigkeiten, wie das OLG Celle sie angewendet hat, fehlt mittlerweile die Grundlage, so dass den Nutzern Entwarnung gegeben werden kann.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Urteil des&nbsp;OLG&nbsp;Celle&nbsp;vom 09.04.2024 (Az.&nbsp;2 ORs 29\/24) sorgt bis heute f\u00fcr einige Aufregung.&nbsp; Diese Aufregung ist f\u00fcr die gro\u00dfe Mehrheit der Nutzer von Masern-Impfblocker nicht gerechtfertigt. Das OLG Celle hatte sich an einem Detail &#8222;aufgeh\u00e4ngt&#8220; und dar\u00fcber eine Strafbarkeit konstruiert. 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