Bußgeld

Masern-Bußgeld – geht nur EINMAL

13. Dez 2023

Dies meinte jüngst das Amtsgericht Uelzen in einem Urteil, mit dem es 200,- Euro verhängt hat. Eigentlich gibt es KEINE Impfpflicht – also auch keinen Vorwurf bei Schulkindern – geschenkt … 

Wenn andere Gerichte es auch so sehen, dass Bußgeld immer nur einmal verhängt werden kann, ist für die betroffenen Eltern schon sehr viel gewonnen. 

Die juristisch spannende Frage ist für viele Eltern: Droht mir Bußgeld mehrmals, so dass es am Ende richtig teuer werden kann? Muss ich ggf. Jahr für Jahr mit neuen, dann immer höheren Masern-Bußgeldern rechnen? 

Nein, sagt das Amtsgericht Uelzen und verweist dabei auf ein Urteil des EuGH vom 8.4.2021, die Sache VAVRIĆKA u.a. gg. Tschechien – 47621/13. Der Gedanke, dass Eltern für eine einmal getroffene Impfentscheidung – wenn überhaupt – nur sehr moderat belangt werden können, kam dem EuGH und jetzt auch dem AG Uelzen.  Juristen sprechen von „verhältnismäßig“, d. h. das Bußgeld liegt oft im unteren Bereich und darf nicht unkalkulierbar werden. Alles andere ist praktisch ohnehin nicht umsetzbar – schließlich müssen Sie Ihre Kinder ernähren, die Miete bezahlen usw.

In der Öffentlichkeit wurde oftmals damit gedroht, dass Eltern Jahr für Jahr bei ungeimpften Kindern mit einem Masern-Bußgeldbescheid zu rechnen haben. Wer dazu recherchiert, stößt auf weitere interessante Hinweise zu dieser Frage. Beim BMG in den Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz heißt es: 

Das Bußgeld kann in der Regel nur einmal verhängt werden.

siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz

Es gibt außerdem einen ganz praktischen Grund, warum Richter Masern-Bußgelder wohl nur einmal verhängen werden: Sie wollen irgendwann auch Freizeit haben! 

Könnten Eltern schulpflichtiger Kinder Jahr für Jahr wieder belangt werden, würde der Berg von Masern-Bußgeldakten jahrelang immer weiter ansteigen. Mit jedem neu eingeschulten Jahrgang kommen neue Fälle hinzu, aber keine neuen Richter. Bereits jetzt hat man deutlich zu wenige Richter. Außerdem haben die Richter schon erkannt: Die emotionale Betroffenheit der Eltern ist hoch. Diese Verfahren machen oft viel Arbeit.  Schlechte Aussichten für die Richter, gute Aussichten für die betroffenen Eltern – mit unseren Mustertexten erst recht!