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Urteile / Beschlüsse mit Begründung

13. Dez 2023

Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Masern-Impfblocker,

in eigener Sache: Wenn ihr Urteile  oder Beschlüsse MIT BEGRÜNDUNG zu Bußgeld oder Zwangsgeld bei Masern habt, sendet uns diese gerne (anonymisiert) und unverbindlich zu an support@masern-impfblocker.de

Wir sind gespannt auf die Begründungen der Gerichte und möchten diese gerne hier vorstellen & kurz kommentieren.

Zwei Beispiele: Das Verwaltungsgericht in München in einem Beschluss vom 27.11.2023: 

„Bei mittelbaren Impfverpflichtungen unterlässt es der Staat, die betroffenen Personen zu verpflichten, sich impfen zu lassen. Vielmehr wird hier den betroffenen Personen die Entscheidung überlassen, den erforderlichen Immunitätsnachweis zu erbringen oder auch nicht.“ – Überraschendes Ergebnis im selben Beschluss: Zwangsgeld bei fehlender Masernimpfung ist zulässig – wie bitte? 

Der Landkreis Dachau schreibt: „Selbstverständlich sind Bescheide rechtswidrig, die eine Masernimpfung mittels Zwangsgeld durchsetzen, da der Gesetzgeber gerade keine Impfpflicht vorgesehen hat.“ 

Kommentar: Das dürfte wohl so sein. Vielleicht Zeit für einige Eltern, zum Gegenangriff überzugehen – uns kommt da eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung in den Sinn, wenn das so „selbstverständlich“ ist …