Rechtliches

Amtsgerichte auf Abwegen 

30. Dez 2023

In Masern-Bußgeldverfahren kommt es gelegentlich vor, dass Amtsrichter den Eltern damit drohen, eine (amtsärztliche) Untersuchung des Kindes anordnen zu wollen, ob das vorgelegte Attest tatsächlich gültig ist. Es würden erhebliche Kosten entstehen, die am Ende ggf. die Eltern zu tragen hätten. Ob man nicht lieber den Einspruch zurücknehmen wolle?

Wer so ein Schreiben bekommt, hat gute Aussichten auf eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch!  

Das Gericht hat nämlich übersehen, dass es um IHR Kind geht. Dieses hat ein Zeugnisverweigerungsrecht und daher im Bußgeldverfahren das Recht, eine Untersuchung zu verweigern, §§ 46 OWiG, 81c Abs. 3 StPO. 

Der vom Staat zu erbringende Nachweis, dass das Attest ungültig war, kann nicht mehr gelingen. Ärztliche Atteste sind im Zweifel gültig, sonst wären sie bei Unrichtigkeit nicht strafbar, siehe §§ 278, 279 StGB.  

Besser noch: Sie können den Spieß danach umdrehen.  Das Amtsgericht hat nämlich zu erkennen gegeben, dass es die Gültigkeit nicht selbst beurteilen kann. Dann kann es nicht verurteilen, weil ein ungültiges Attest vorgelegt wurde … 

Schreiben Sie dem Amtsgericht, dass von dem Recht auf Verweigerung der Untersuchung Gebrauch gemacht wird und das Attest im Zweifel gültig war.