Rechtliches

HILFE!? Einspruch gegen Masern-Bußgeld nicht fristgerecht – was tun?

2. Jun 2024

Immer wieder erreichen uns Anfragen zu folgender Situation:  Die Behörde teilt mit, dass der Einspruch gegen einen Masern-Bußgeldbescheid nicht fristgerecht eingelegt wurde.  War tatsächlich die 14 Tage Einspruchsfrist abgelaufen, tritt Rechtskraft ein und man muss das Bußgeld bezahlen, der Bußgeldbescheid kann vollstreckt werden. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Der Einspruch ist zwar nach Fristablauf eingegangen, jedoch war die Fristversäumnis unverschuldet, z. B. weil die Post unvorhersehbar gebummelt hat oder man nach einem Unfall im Krankenhaus lag und keine Post versenden konnte. WICHTIG: Immer wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde, ist EILE geboten. Es kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Dabei braucht es aber eine gute Begründung und der Antrag ist seinerseits binnen EINER Woche zu stellen. Die versäumte Rechtshandlung – die Einspruchseinlegung – muss innerhalb der Frist von einer Woche nachgeholt werden.

Es gibt im Internet gute Darstellungen zur Thematik Fristversäumnis beim Bußgeldbescheid und Wiedereinsetzung, hier ein Link:

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 52 OWiG) inkl. Muster (bussgeldkatalog.org)

sowie ein Muster für einen Wiedereinsetzungsantrag

muster-antrag-wiedereinsetzung.pdf (bussgeldkatalog.org)

Es ist sehr wichtig, dass der Antrag gut begründet wird und dass alle Formalien beachtet werden, denn sonst verpasst man auch die 2. Chance. Daher kann es sich je nach Situation empfehlen, einen Rechtsanwalt hinzuziehen.